Das Institut für Firmenwertermittlung

Falls Sie einen Verkauf Ihres Unternehmens, eine Schenkung oder Rechtsformänderung etc. vorhaben, dann stehen wir Ihnen gern mit unserem Knowhow zur Verfügung.



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Holger Meier
Geschäftsführer

Über uns

Das Institut für Firmenwertermittlung wurde im Jahre 2018 von Herrn Dipl. Ökonom Holger Meier gegründet, nachdem dieser bei verschiedenen Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprü­fungsgesellschaften seit dem Jahr 1999 unzählige Bewertungen hauptsächlich von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) durchgeführt hat.

Die Haupttätigkeit des Institutes ist

- wie schon der Name sagt - die Ermittlung von Firmen­werten im Sinne von Unternehmenswerten - überwiegend von KMU - aus verschiedenen Bewertungsanlässen, wie z.B. Verkauf oder Ausscheiden von Gesellschaftern.
Aber auch die Bewertung aus Anlass einer Rechtsformänderung
wie etwa der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH spielt immer mehr eine große Rolle, um den Han­delsregistergerichten nachzuweisen, dass das Mindeststammkapital einer GmbH und/oder des eventuell vereinbarten höheren Stammkapitals durch die Sacheinlage Einzelunternehmen erreicht wird. Dabei kommt es nämlich entgegen eines weit verbreiten Irrtums nicht auf das Eigenkapital in der letzten (Handels-) Bilanz an, sondern auf den Verkehrswert des einzubringenden Unternehmens (Unternehmenswert) zum Zeitpunkt der Umwandlung.
Aber auch die Bewertung aus Anlass einer Rechtsformänderung wie etwa der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH spielt immer mehr eine große Rolle, um den Han­delsregistergerichten nachzuweisen, dass das Mindeststammkapital einer GmbH und/oder des eventuell vereinbarten höheren Stammkapitals durch die Sacheinlage Einzelunternehmen erreicht wird. Dabei kommt es nämlich entgegen eines weit verbreiten Irrtums nicht auf das Eigenkapital in der letzten (Handels-) Bilanz an, sondern auf den Verkehrswert des einzubringenden Unternehmens (Unternehmenswert) zum Zeitpunkt der Umwandlung.
In jüngster Zeit häufen sich aber auch Bewertungen aus Anlass von Schenkungen und Erb­schaften für die Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer, um den oft überhöhten Bewertungsergeb­nissen der Finanzämter etwas professionelles entgegen zu setzen.
Des Weiteren werden Bewertungen von immateriellen Vermögensständen - hauptsächlich selbst entwickelter Software - sowie Bewertungen u.a. des Anlagevermögens überwiegend im Falle von Asset-Deals durchgeführt.

Nach über 20 Jahren der Praxis und Forschung auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung stehen dem Institut für Firmenwertermitt­lung eine Reihe von aktuellen, aber auch alten Bewertungsmethoden zur Verfügung.

Welche Methode bei einer Bewertung zum Einsatz kommt, hängt vom Bewertungsobjekt und vor al­lem von dessen Zustand zum Bewertungsstichtag ab.

Dabei ist wichtig, dass wir - anders als Wirtschaftsprüfer - nicht an den Bewertungsstandard des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) S 1 gebunden sind, der zumindest bei der Bewer­tung von KMU in den überwiegenden Fällen zu überhöhten Werten führt.
Darüber hinaus haben wir für die Bewertung insbesondere von KMU nicht nur Methoden und Bewertungs­formeln aus der Fachliteratur übernommen und z.B. in Bezug auf das derzeit gültige Steuerrecht weiterentwickelt, sondern auch eine eigene Bewertungsmethode bzw.- formel entwickelt, die insofern sehr flexibel ist, als sie – anders als die Ertragswertmethode des IDW - alle Besonderheiten des Bewertungsobjektes berücksich­tigen kann und die zu realeren Werten führt, als es das Ertragswertverfahren des IDW leisten kann.

In allen Fällen der Bewertung nutzen wir nicht von Dritten entwickelte Software wie z.B. Software aus dem IDW - oder Forum- Verlag, sondern vielmehr ein eigene Excel-Tool, da wir nur dieses an den konkreten Bewertungsfall anpassen können.
Dies bedeutet aber hauptsächlich auch zugleich, dass die Verantwortung und Haftung für das Bewertungsergebnis - anders als bei Nutzern vorgefertigter Software - uneingeschränkt bei uns liegt und wir uns nicht hinter einer Software „verstecken“.

Dies bedeutet aber hauptsächlich auch zugleich, dass die Verantwortung und Haftung für das Bewertungsergebnis - anders als bei Nutzern vorgefertigter Software - uneingeschränkt bei uns liegt und wir uns nicht hinter einer Software „verstecken“.
Das Ziel unserer Bewertungen ist schließlich nicht der Unternehmenswert, sondern der Preis, den ein gedachter Käufer für das Unternehmen bezahlen würde, denn:
Der wahre Wert ist der „Preis, der bei einem Verkauf des Unternehmens als Einheit erzielt würde“.
Bundesgerichtshof (BGH)

Meine Dienstleistungen

Durchführung von Bewertungen
Plausibilisierung von Bewertungen
die durch andere durchgeführt wurden.
Kontakt:
Telefon: +49 37 206 89 82 67

E-mail: kontakt@institutffe.de



Max–Pezold–Straße 12,

D–09669 Frankenberg / Sachsen

Holger Meier:
Unternehmensberater
logo eines verwandten unternehmens
Der zweite Schwerpunkt meiner Tätigkeit - Unternehmensberatung & Coaching
Mehr dazu unter www.holger-meier.de
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Tilda