Verkauf oder Ausscheiden von Gesellschaftern
Der klassische Bewertungsanlass: die Ermittlung von Unternehmenswerten aus Anlass eines Verkaufs oder des Ausscheidens von Gesellschaftern.
Unternehmensbewertung · Fokus KMU
Falls Sie einen Verkauf Ihres Unternehmens, eine Schenkung oder Rechtsformänderung etc. vorhaben, dann stehen wir Ihnen gern mit unserem Knowhow zur Verfügung.
Über uns
Das Institut für Firmenwertermittlung wurde im Jahre 2018 von Herrn Dipl. Ökonom Holger Meier gegründet, nachdem dieser bei verschiedenen Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften seit dem Jahr 1999 unzählige Bewertungen hauptsächlich von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) durchgeführt hat.
Nach über 20 Jahren der Praxis und Forschung auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung stehen dem Institut für Firmenwertermittlung eine Reihe von aktuellen, aber auch alten Bewertungsmethoden zur Verfügung.
Welche Methode bei einer Bewertung zum Einsatz kommt, hängt vom Bewertungsobjekt und vor allem von dessen Zustand zum Bewertungsstichtag ab.
Die Haupttätigkeit des Institutes
– wie schon der Name sagt – aus verschiedenen Bewertungsanlässen:
Der klassische Bewertungsanlass: die Ermittlung von Unternehmenswerten aus Anlass eines Verkaufs oder des Ausscheidens von Gesellschaftern.
Aber auch die Bewertung aus Anlass einer Rechtsformänderung wie etwa der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH spielt immer mehr eine große Rolle, um den Handelsregistergerichten nachzuweisen, dass das Mindeststammkapital einer GmbH und/oder des eventuell vereinbarten höheren Stammkapitals durch die Sacheinlage Einzelunternehmen erreicht wird.
Dabei kommt es nämlich entgegen eines weit verbreiteten Irrtums nicht auf das Eigenkapital in der letzten (Handels-)Bilanz an, sondern auf den Verkehrswert des einzubringenden Unternehmens (Unternehmenswert) zum Zeitpunkt der Umwandlung.
In jüngster Zeit häufen sich aber auch Bewertungen aus Anlass von Schenkungen und Erbschaften für die Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer, um den oft überhöhten Bewertungsergebnissen der Finanzämter etwas Professionelles entgegenzusetzen.
Des Weiteren werden Bewertungen von immateriellen Vermögensgegenständen – hauptsächlich selbst entwickelter Software – sowie Bewertungen u.a. des Anlagevermögens überwiegend im Falle von Asset-Deals durchgeführt.
Unser Ansatz
Dabei ist wichtig, dass wir – anders als Wirtschaftsprüfer – nicht an den Bewertungsstandard des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) S 1 gebunden sind, der zumindest bei der Bewertung von KMU in den überwiegenden Fällen zu überhöhten Werten führt.
Darüber hinaus haben wir für die Bewertung insbesondere von KMU nicht nur Methoden und Bewertungsformeln aus der Fachliteratur übernommen und z. B. in Bezug auf das derzeit gültige Steuerrecht weiterentwickelt, sondern auch eine eigene Bewertungsmethode bzw. -formel entwickelt, die insofern sehr flexibel ist, als sie – anders als die Ertragswertmethode des IDW – alle Besonderheiten des Bewertungsobjektes berücksichtigen kann und die zu realeren Werten führt, als es das Ertragswertverfahren des IDW leisten kann.
In allen Fällen der Bewertung nutzen wir nicht von Dritten entwickelte Software wie z. B. Software aus dem IDW- oder Forum-Verlag, sondern vielmehr ein eigenes Excel-Tool, da wir nur dieses an den konkreten Bewertungsfall anpassen können.
Dies bedeutet aber hauptsächlich auch zugleich, dass die Verantwortung und Haftung für das Bewertungsergebnis – anders als bei Nutzern vorgefertigter Software – uneingeschränkt bei uns liegt und wir uns nicht hinter einer Software „verstecken“.
Wert vs. Preis
Das Ziel unserer Bewertungen ist schließlich nicht der Unternehmenswert, sondern der Preis, den ein gedachter Käufer für das Unternehmen bezahlen würde, denn:
Der wahre Wert ist der „Preis, der bei einem Verkauf des Unternehmens als Einheit erzielt würde“. — Bundesgerichtshof (BGH)
Schenken · Vererben · Übergeben
Wenn ein Unternehmen verschenkt, vererbt oder innerhalb der Familie günstig übergeben wird, schaut das Finanzamt genau hin. Bewertet wird dann meist nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Das klingt harmlos, führt bei Kleinen und Mittleren Unternehmen aber regelmäßig zu Werten, die mit der Realität wenig zu tun haben. Zu hohen Werten. Und ein zu hoher Wert bedeutet: zu viel Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer.
Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht hinnehmen. Das Gesetz erlaubt ausdrücklich, dem Finanzamt einen realistischeren, niedrigeren Wert nachzuweisen. Genau das ist unser Handwerk. Wir ermitteln, was Ihr Unternehmen wirklich wert ist, mit Methoden, die zu KMU passen, nicht mit Pauschalformeln.
Das Ergebnis ist ein belastbares Gutachten, das dem Finanzamt professionell etwas entgegensetzt. Liegt der realistisch ermittelte Wert unter dem Pauschalwert, sinkt die Steuer. Die Ersparnis übersteigt die Kosten des Gutachtens dabei nicht selten um ein Vielfaches.
Ein gutes Gutachten kostet einmal. Ein zu hoher Wert kostet richtig.
Meine Dienstleistungen
Vollständige Unternehmensbewertung – vom Bewertungsanlass bis zum belastbaren Ergebnis.
Prüfung und Plausibilisierung von Bewertungen, die durch andere durchgeführt wurden.
Ratgeber
Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Finanzamt-Bewertung zu hoch – die häufigsten Fragen von KMU-Inhabern, klar und ehrlich beantwortet.
Häufige Fragen
Ja, sobald der Wert des Unternehmens die persönlichen Freibeträge übersteigt (bei Kindern 400.000 Euro je Elternteil innerhalb von 10 Jahren). Entscheidend ist dabei der Unternehmenswert, den das Finanzamt ansetzt. Wird dieser zu hoch bewertet, zahlen Sie zu viel Steuern. Ein professionelles Gutachten kann einen realistischeren, niedrigeren Wert nachweisen.
Das Finanzamt nutzt in der Regel das vereinfachte Ertragswertverfahren mit einem festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75. Diese Pauschalformel ignoriert die Besonderheiten Ihres Unternehmens, etwa Inhaberabhängigkeit, Marktlage oder Investitionsstau, und führt bei KMU regelmäßig zu deutlich überhöhten Werten.
Ja. Das Bewertungsgesetz lässt ausdrücklich zu, den Wert mit einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblichen Methode zu ermitteln. Ein fundiertes Bewertungsgutachten ist der Weg, dem Pauschalwert des Finanzamts professionell etwas entgegenzusetzen und die Steuerlast zu senken.
Ein Verkauf deutlich unter dem tatsächlichen Wert gilt steuerlich als gemischte Schenkung: Auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Unternehmenswert kann Schenkungsteuer anfallen. Ein sauberer, dokumentierter Wertnachweis schützt vor bösen Überraschungen bei einer späteren Prüfung.
Das hängt vom Unternehmen und vom Bewertungsanlass ab. Die Ersteinschätzung, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt, ist kostenlos und unverbindlich. Gerade bei Schenkung und Erbschaft übersteigt die mögliche Steuerersparnis die Kosten des Gutachtens nicht selten um ein Vielfaches.
Kontakt
Schildern Sie kurz Ihren Anlass. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob sich eine Bewertung oder Plausibilisierung in Ihrem Fall lohnt. Unverbindlich.