Es ist einer der häufigsten Wege der Unternehmensnachfolge: Der Sohn, die Tochter oder ein langjähriger Mitarbeiter übernimmt die Firma, und weil man sich kennt und mag, gibt es einen freundschaftlichen Preis. Was dabei oft übersehen wird: Das Finanzamt liest solche Verträge mit. Und es kennt für den Verkauf unter Wert einen eigenen Begriff: die gemischte Schenkung.
Was eine gemischte Schenkung ist
Die Logik des Finanzamts ist simpel. Ist ein Unternehmen 800.000 Euro wert und wird für 300.000 Euro verkauft, dann wurden aus Sicht der Steuer 300.000 Euro verkauft und 500.000 Euro verschenkt. Auf den geschenkten Teil kann Schenkungsteuer anfallen, sobald er die persönlichen Freibeträge übersteigt. Bei Kindern sind das 400.000 Euro je Elternteil innerhalb von 10 Jahren, bei familienfremden Nachfolgern nur 20.000 Euro.
Gerade der letzte Punkt wird unterschätzt: Wer seinem bewährten Betriebsleiter die Firma günstig überlässt, löst unter Umständen eine erhebliche Steuerlast aus, und zwar beim Nachfolger, der ohnehin gerade den Kaufpreis stemmen muss. Der Steuersatz in der Steuerklasse III beginnt bei 30 Prozent.
Das eigentliche Problem: Wer bestimmt den Wert?
Ob und in welcher Höhe eine gemischte Schenkung vorliegt, hängt an einer einzigen Frage: Was war das Unternehmen zum Übertragungszeitpunkt wirklich wert? Und genau hier wird es gefährlich. Denn ohne eigenen Nachweis setzt das Finanzamt den Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren an, einer Pauschalformel mit dem Faktor 13,75 auf den Durchschnittsgewinn, die bei KMU regelmäßig deutlich zu hohe Werte produziert.
Die Folge: Selbst ein fair verhandelter, marktgerechter Kaufpreis kann auf dem Papier wie ein Freundschaftspreis aussehen, einfach weil die Vergleichsgröße des Finanzamts unrealistisch hoch ist. Die vermeintliche Schenkung entsteht dann nicht durch Ihre Großzügigkeit, sondern durch eine Formel.
So schützen Sie sich
Der wirksamste Schutz ist ein professionelles Bewertungsgutachten zum Übertragungsstichtag. Es leistet zwei Dinge:
- Es belegt den Marktwert. Entspricht der vereinbarte Kaufpreis dem realistisch ermittelten Wert, gibt es keine Schenkung und damit keine Schenkungsteuer. Das Gutachten ist Ihre Dokumentation für den Fall einer späteren Prüfung.
- Es macht die Differenz planbar. Soll bewusst ein Teil geschenkt werden, etwa an die eigenen Kinder, beziffert das Gutachten die Differenz sauber. Dann lassen sich Freibeträge gezielt einsetzen, statt später von einem Bescheid überrascht zu werden.
Wichtig: Das Gutachten sollte zeitnah zur Übertragung erstellt werden und methodisch belastbar sein. Eine Zahl aus dem Bauchgefühl oder eine schnelle Multiplikator-Rechnung aus dem Internet überzeugt weder das Finanzamt noch ein Finanzgericht.
Fazit
Der günstige Verkauf in der Familie oder an verdiente Mitarbeiter ist ein bewährter Weg der Nachfolge. Er wird nur dann zur Steuerfalle, wenn der tatsächliche Unternehmenswert ungeklärt bleibt und das Finanzamt ihn pauschal festsetzt. Ein Wertgutachten zum Stichtag kostet überschaubar und nimmt der gemischten Schenkung ihren Schrecken: Entweder es gibt gar keine, oder sie ist exakt beziffert und geplant.
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Jetzt Anfrage sendenHinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die steuerliche Gestaltung Ihrer Übergabe sprechen Sie bitte zusätzlich mit Ihrem Steuerberater. Wir liefern das, worauf alles aufbaut: den belastbaren Unternehmenswert.