Wer sein Unternehmen verschenkt, vererbt oder günstig an Kinder oder Nachfolger übergibt, sieht sich früher oder später mit einer Frage konfrontiert: Was hat das Finanzamt eigentlich für einen Wert angesetzt, und stimmt der überhaupt? Meistens nicht. Das vereinfachte Ertragswertverfahren mit Faktor 13,75 führt bei Kleinen und Mittleren Unternehmen regelmäßig zu Werten, die kein Käufer am Markt je zahlen würde. Das Gesetz erlaubt, das zu korrigieren. Wie, das erklären die folgenden Ratgeber.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die steuerliche Gestaltung Ihrer Übergabe sprechen Sie bitte zusätzlich mit Ihrem Steuerberater. Wir liefern das, worauf alles aufbaut: den belastbaren Unternehmenswert.