Wenn ein Unternehmen vererbt wird, trauern die Erben zweimal. Einmal um den Menschen. Und einige Monate später, wenn der Bescheid vom Finanzamt kommt, um ihr Erspartes. Denn die Erbschaftsteuer auf ein Unternehmen kann existenzbedrohend hoch ausfallen, und zwar nicht, weil das Unternehmen so wertvoll wäre, sondern weil das Finanzamt es so wertvoll rechnet.

Wie das Finanzamt ein geerbtes Unternehmen bewertet

Liegt kein eigenes Gutachten vor, greift das Finanzamt zum vereinfachten Ertragswertverfahren. Die Mechanik ist schnell erklärt: Die bereinigten Gewinne der letzten drei Jahre werden gemittelt und mit dem gesetzlich festgeschriebenen Faktor 13,75 multipliziert. Ein Betrieb mit durchschnittlich 150.000 Euro Jahresertrag wird so mit über 2 Millionen Euro angesetzt.

Jeder, der schon einmal versucht hat, ein kleines oder mittleres Unternehmen zu verkaufen, weiß: Solche Preise zahlt am Markt niemand. Käufer rechnen anders. Sie fragen, was ohne den bisherigen Inhaber vom Ertrag übrig bleibt, welche Investitionen anstehen, wie stabil die Kunden sind. Der Bundesgerichtshof bringt es auf den Punkt: Der wahre Wert ist der Preis, der bei einem Verkauf des Unternehmens als Einheit erzielt würde. Nicht mehr.

Warum die Pauschalbewertung die Erben doppelt trifft

Ein zu hoher Wert bedeutet zunächst: zu viel Erbschaftsteuer. Nach Abzug der Freibeträge (400.000 Euro je Kind, 500.000 Euro für Ehepartner) wird der gesamte übersteigende Betrag besteuert, je nach Höhe mit 7 bis 30 Prozent in der Steuerklasse I. Jede 100.000 Euro Überbewertung kosten die Erben also real bis zu 30.000 Euro.

Dazu kommt ein zweites Problem: Die Steuer muss bezahlt werden, oft bevor das Unternehmen überhaupt Erträge an die Erben ausgeschüttet hat. Nicht selten zwingt eine überhöhte Bewertung die Familie, Vermögen zu verkaufen oder Kredite aufzunehmen, nur um die Steuer auf einen Wert zu zahlen, den es so nie gab.

Was Erben tun können

Die wichtigste Botschaft: Der Pauschalwert ist nicht das letzte Wort. Das Bewertungsgesetz erlaubt ausdrücklich, den Unternehmenswert mit einer anderen anerkannten Methode nachzuweisen. Konkret heißt das:

  • Vor dem Bescheid: Reichen Sie von Anfang an ein professionelles Bewertungsgutachten ein, statt das Finanzamt pauschal rechnen zu lassen.
  • Nach dem Bescheid: Gegen den Feststellungsbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Das Gutachten liefert die Begründung.
  • Bei vorhandener Bewertung: Auch eine bereits vorliegende Bewertung kann plausibilisiert werden. Nicht selten stecken darin Annahmen, die einer Prüfung nicht standhalten.

Wichtig ist die Methodenwahl. Wir sind, anders als Wirtschaftsprüfer, nicht an den Standard IDW S 1 gebunden, der bei KMU in den meisten Fällen ebenfalls zu überhöhten Werten führt. Bewertet wird stattdessen mit Methoden, die für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurden und alle Besonderheiten des konkreten Betriebs berücksichtigen können.

Der beste Zeitpunkt ist vor dem Erbfall

So hart es klingt: Die günstigste Erbschaftsteuer ist die, die durch rechtzeitige Planung gar nicht erst entsteht. Wer die Übergabe zu Lebzeiten plant, kann Freibeträge mehrfach nutzen und den Wert in Ruhe und belastbar feststellen lassen. Ein aktuelles Bewertungsgutachten ist dabei das Fundament jeder seriösen Nachfolgeplanung, für den Steuerberater ebenso wie für die Familie.

Fazit

Beim Vererben eines Unternehmens entscheidet eine einzige Zahl über die Steuerlast der nächsten Generation: der Unternehmenswert. Wer diese Zahl dem Pauschalverfahren des Finanzamts überlässt, zahlt fast immer drauf. Ein realistisches Gutachten kostet einen Bruchteil dessen, was es spart.

Holger Meier

Über den Autor

Holger Meier · Dipl. Ökonom

Holger Meier ist Gründer des Instituts für Firmenwertermittlung und seit 1999 auf die Bewertung Kleiner und Mittlerer Unternehmen spezialisiert. Als unabhängiger Gutachter ist er nicht an den Bewertungsstandard IDW S 1 gebunden und hat in über 25 Jahren Praxis hunderte KMU-Bewertungen für Verkauf, Nachfolge, Schenkung und Erbschaft durchgeführt. LinkedIn · institutffe.de

Kostenlose Ersteinschätzung für Ihren Fall

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Sie erfahren unverbindlich, ob sich ein Bewertungsgutachten in Ihrem Fall lohnt und was es Ihnen an Steuern sparen kann.

Jetzt Anfrage senden

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die steuerliche Gestaltung Ihrer Übergabe sprechen Sie bitte zusätzlich mit Ihrem Steuerberater. Wir liefern das, worauf alles aufbaut: den belastbaren Unternehmenswert.