Ein Unternehmen zu verschenken klingt erst einmal großzügig und unkompliziert: kein Kaufpreis, keine Verhandlungen, die Firma bleibt in der Familie. Steuerlich ist es das Gegenteil von unkompliziert. Denn das Finanzamt schaut bei jeder Schenkung genau hin, und die entscheidende Frage lautet: Was ist das Unternehmen wert?
Warum der Unternehmenswert über Ihre Steuer entscheidet
Die Schenkungsteuer berechnet sich nicht aus dem, was Sie für Ihre Firma empfinden, und auch nicht aus dem Eigenkapital in der letzten Bilanz. Grundlage ist der Wert, den das Finanzamt ansetzt. Und hier beginnt das Problem: Ohne eigenes Gutachten rechnet das Finanzamt in der Regel nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Dabei werden die Gewinne der letzten drei Jahre gemittelt und mit einem festen Faktor von 13,75 multipliziert.
Diese Formel kennt Ihr Unternehmen nicht. Sie weiß nichts von Ihrer persönlichen Bedeutung für den Betrieb, nichts vom Investitionsstau in der Werkhalle, nichts von der Marktlage in Ihrer Branche. Sie multipliziert einfach. Das Ergebnis liegt bei Kleinen und Mittleren Unternehmen regelmäßig deutlich über dem Preis, den ein echter Käufer jemals zahlen würde.
Die Freibeträge: Ihr erster Hebel
Bevor Steuer anfällt, gibt es Freibeträge. Die wichtigsten:
- Kinder: 400.000 Euro je Elternteil
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Enkel: in der Regel 200.000 Euro
Das Entscheidende: Diese Freibeträge stehen alle 10 Jahre neu zur Verfügung. Wer früh anfängt und das Unternehmen in Etappen überträgt, kann über zwei Jahrzehnte erhebliche Werte steuerfrei weitergeben. Wer wartet, bis alles auf einmal übergehen muss, verschenkt diesen Spielraum.
Der zweite Hebel: die realistische Bewertung
Und hier kommt der Punkt, den viele Übergeber nicht kennen: Sie müssen den Pauschalwert des Finanzamts nicht akzeptieren. Das Bewertungsgesetz lässt ausdrücklich zu, den Unternehmenswert mit einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblichen Methode zu ermitteln.
Genau das leistet ein professionelles Bewertungsgutachten. Es berücksichtigt, was die Pauschalformel ignoriert: die Abhängigkeit des Betriebs vom Inhaber, notwendige künftige Investitionen, die tatsächliche Ertragskraft, die Situation am Markt. Liegt der so ermittelte Wert unter dem Pauschalwert, und das ist bei KMU eher die Regel als die Ausnahme, sinkt die Bemessungsgrundlage. Und mit ihr die Steuer.
Ein Rechenbeispiel zur Größenordnung: Setzt das Finanzamt ein Unternehmen mit 1,2 Millionen Euro an und weist ein Gutachten realistisch 700.000 Euro nach, reduziert sich der steuerpflichtige Erwerb um eine halbe Million Euro. Bei einem Steuersatz von 15 Prozent in der Steuerklasse I sind das 75.000 Euro weniger Steuer. Die Kosten des Gutachtens sind dagegen ein Rundungsfehler.
Was Sie außerdem im Blick haben sollten
Für Betriebsvermögen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Verschonungsregeln, die einen großen Teil des Wertes steuerfrei stellen können. Diese sind an Bedingungen geknüpft, etwa an die Fortführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen über mehrere Jahre. Ob und wie Sie diese nutzen können, gehört in die Hände Ihres Steuerberaters. Aber auch hier gilt: Am Anfang jeder Gestaltung steht der richtige Unternehmenswert. Er ist die Zahl, auf der alles andere aufbaut.
Fazit
Wer sein Unternehmen verschenken will, hat zwei große Hebel: die Freibeträge klug über die Zeit nutzen und den Unternehmenswert realistisch statt pauschal ansetzen lassen. Der erste Hebel kostet nur Planung. Der zweite kostet ein Gutachten und spart dafür häufig ein Vielfaches davon.
Kostenlose Ersteinschätzung für Ihren Fall
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Sie erfahren unverbindlich, ob sich ein Bewertungsgutachten in Ihrem Fall lohnt und was es Ihnen an Steuern sparen kann.
Jetzt Anfrage sendenHinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die steuerliche Gestaltung Ihrer Übergabe sprechen Sie bitte zusätzlich mit Ihrem Steuerberater. Wir liefern das, worauf alles aufbaut: den belastbaren Unternehmenswert.