Der Brief vom Finanzamt kommt, Sie öffnen ihn, und da steht eine Zahl, bei der Sie zweimal hinschauen: Ihr Unternehmen, oder das geerbte oder geschenkte Unternehmen, soll ein Vielfaches dessen wert sein, was je ein Käufer dafür bieten würde. Sie sind damit nicht allein. Diese Diskrepanz hat System, und sie hat einen Namen: das vereinfachte Ertragswertverfahren.

Warum die Zahl des Finanzamts so hoch ist

Für steuerliche Zwecke, vor allem bei Schenkung und Erbschaft, bewertet das Finanzamt Unternehmen standardmäßig nach einer Pauschalformel: Die bereinigten Gewinne der letzten drei Jahre werden gemittelt und mit dem gesetzlich festen Faktor 13,75 multipliziert. Das entspricht einer unterstellten Verzinsung von rund 7 Prozent, ewig und risikolos fortgeschrieben.

Genau da liegt der Denkfehler. Die Formel unterstellt, dass die Gewinne der Vergangenheit unverändert in alle Zukunft weiterlaufen. Sie fragt nicht:

  • Hängt der Ertrag am Inhaber, der jetzt gerade ausscheidet?
  • Steht ein Investitionsstau an, der die nächsten Jahre belasten wird?
  • Wie stabil sind die wichtigsten Kunden, wie sieht der Markt aus?
  • Waren die letzten drei Jahre überhaupt repräsentativ?

Bei börsennotierten Konzernen mag Pauschalisierung funktionieren. Bei einem Handwerksbetrieb, einer Arztpraxis oder einem mittelständischen Familienunternehmen führt sie regelmäßig zu Werten, die mit der Realität nichts zu tun haben. Der Bundesgerichtshof definiert den wahren Wert als den Preis, der bei einem Verkauf des Unternehmens als Einheit erzielt würde. Die Pauschalformel des Steuerrechts kennt diesen Markt nicht.

Ihr gutes Recht: der Nachweis des niedrigeren Wertes

Der Gesetzgeber weiß um die Schwächen seiner eigenen Formel. Deshalb lässt das Bewertungsgesetz ausdrücklich zu, den Unternehmenswert stattdessen mit einer anderen anerkannten, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblichen Methode zu ermitteln. Übersetzt heißt das: Sie dürfen dem Finanzamt ein fundiertes Bewertungsgutachten vorlegen, und das Finanzamt muss sich damit auseinandersetzen.

Entscheidend ist die Qualität und die Methodik des Gutachtens. Es muss den Bewertungsstichtag treffen, die Besonderheiten des konkreten Unternehmens erfassen und methodisch sauber begründet sein. Eine überschlägige Multiplikator-Rechnung reicht nicht. Ein belastbares Gutachten dagegen zwingt die Diskussion weg von der Formel und hin zur Wirklichkeit Ihres Betriebs.

So gehen Sie konkret vor

  • Bescheid noch nicht ergangen: Reichen Sie das Gutachten direkt mit der Feststellungserklärung ein. Dann rechnet das Finanzamt gar nicht erst pauschal.
  • Bescheid liegt vor: Legen Sie innerhalb eines Monats Einspruch ein. Das Gutachten liefert die Begründung und kann im Verfahren nachgereicht werden. Die Frist ist kurz, warten Sie nicht.
  • Fremde Bewertung liegt vor: Lassen Sie sie plausibilisieren. Auch Bewertungen von Wirtschaftsprüfern nach dem Standard IDW S 1 fallen bei KMU in den meisten Fällen zu hoch aus, weil dieser Standard für große Unternehmen entwickelt wurde. Wir sind an diesen Standard nicht gebunden.

Was am Ende dabei herauskommt

Jede 100.000 Euro, um die der festgestellte Wert sinkt, sparen je nach Steuerklasse und Steuersatz zwischen 7.000 und 30.000 Euro Schenkung- oder Erbschaftsteuer, teils mehr. Bei den Größenordnungen, um die es bei Unternehmensbewertungen geht, summiert sich das schnell auf Beträge, gegen die die Kosten eines Gutachtens kaum ins Gewicht fallen.

Fazit

Ein überhöhter Unternehmenswert vom Finanzamt ist kein Schicksal, sondern ein Rechenergebnis, das Sie korrigieren lassen können. Das Gesetz gibt Ihnen das Werkzeug dafür ausdrücklich an die Hand. Sie müssen es nur nutzen, und zwar bevor die Einspruchsfrist abläuft.

Holger Meier

Über den Autor

Holger Meier · Dipl. Ökonom

Holger Meier ist Gründer des Instituts für Firmenwertermittlung und seit 1999 auf die Bewertung Kleiner und Mittlerer Unternehmen spezialisiert. Als unabhängiger Gutachter ist er nicht an den Bewertungsstandard IDW S 1 gebunden und hat in über 25 Jahren Praxis hunderte KMU-Bewertungen für Verkauf, Nachfolge, Schenkung und Erbschaft durchgeführt. LinkedIn · institutffe.de

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für die steuerliche Gestaltung Ihrer Übergabe sprechen Sie bitte zusätzlich mit Ihrem Steuerberater. Wir liefern das, worauf alles aufbaut: den belastbaren Unternehmenswert.